Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV") konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Rahmen der Nutzung der Software XRIO (Erstellung und Umwandlung von Rechnungen in valide E-Rechnungsformate, ZUGFeRD/XRechnung).
Verantwortlicher (Auftraggeber): der Kunde / Nutzer eines kostenpflichtigen XRIO-Arbeitsbereichs
(Unternehmer i. S. d. § 14 BGB).
Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer): Nicolas Goldstrass (Einzelunternehmen), Wackersbergerstr. 33,
81371 München, Deutschland, USt-IdNr. DE328430647.
Abschluss per Click-Wrap bei der Anmeldung (Checkbox „Auftragsverarbeitungsvertrag akzeptieren" gilt als Unterzeichnung; Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt das elektronische Format zu). Für die anonyme Nutzung gibt es keinen AVV, sondern eine vorgeschaltete Einwilligungs-/Hinweis-Checkbox.
§ 1 Gegenstand und Dauer
- Gegenstand ist die Erbringung der XRIO-Leistungen gemäß Hauptvertrag (Nutzungs-/Abovertrag).
- Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags; eine vorzeitige Kündigung richtet sich nach dem Hauptvertrag.
§ 2 Art, Umfang, Zweck; Datenarten; Betroffene
- Art und Zweck: Verarbeitung hochgeladener Rechnungsdokumente zur automatisierten Datenextraktion (LLM-gestützt), Validierung, Umwandlung in ZUGFeRD/XRechnung sowie optionale Archivierung — ausschließlich zur Leistungserbringung und nach Weisung.
- Datenkategorien: Namen/Anschriften von Rechnungsstellern/-empfängern und Kontaktpersonen; USt-IdNr./Steuernummern; Bankverbindungen (IBAN/BIC); Rechnungs-/Positions-/Betragsdaten, Leistungsbeschreibungen; ggf. E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Kunden-/Bestellnummern.
- Betroffene: Kunden, Geschäftspartner und Beschäftigte des Verantwortlichen, soweit sie in den Rechnungen erscheinen.
- Besondere Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand und vom Verantwortlichen nicht einzubringen.
§ 3 Weisungsrecht
- Der Auftragnehmer verarbeitet Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung.
- Hält er eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.
- Die Nutzung der Software gemäß ihrer Funktion gilt als Weisung; ergänzende Weisungen erfolgen in Textform.
§ 4 Pflichten des Auftragnehmers
- Vertraulichkeit aller mit der Verarbeitung befassten Personen (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, 32 Abs. 4 DSGVO).
- Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO (Anlage 1).
- Unterstützung des Verantwortlichen bei dessen Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO im Rahmen des Zumutbaren.
- Keine Zweckentfremdung; insbesondere kein Training von KI-Modellen mit Inhalten des Verantwortlichen (vertraglich auch gegenüber dem Unterauftragnehmer Google über die Bedingungen der kostenpflichtigen Gemini API abgesichert, Anlage 2).
§ 5 Technisch-organisatorische Maßnahmen
Die Maßnahmen ergeben sich aus Anlage 1; der Auftragnehmer darf sie fortentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
- Der Verantwortliche genehmigt allgemein den Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragnehmer (Art. 28 Abs. 2 S. 1 DSGVO).
- Bei Wechsel/Hinzunahme informiert der Auftragnehmer mit angemessener Frist (z. B. 30 Tage) vorab; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.
- Jeder Unterauftragnehmer wird auf gleichwertige Datenschutzpflichten verpflichtet (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
- Drittlandtransfer wird über SCC und — soweit einschlägig — das EU-US Data Privacy Framework abgesichert (§ 11, Anlage 2).
§ 7 Unterstützung bei Betroffenenrechten
Der Auftragnehmer unterstützt mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–23, 28 Abs. 3 lit. e DSGVO) und leitet direkt an ihn gerichtete Anfragen unverzüglich weiter.
§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen
Meldung unverzüglich nach Bekanntwerden und Unterstützung bei Meldepflichten nach Art. 33, 34 DSGVO.
§ 9 Kontrollrechte / Nachweise
- Nachweis vorrangig durch aktuelle Zertifikate/Berichte (z. B. ISO 27001 der Unterauftragnehmer) und die Dokumentation nach Anlage 1/2.
- Vor-Ort-Kontrollen sind mit angemessener Vorankündigung und ohne Betriebsstörung zulässig.
§ 10 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
- Nach Beendigung löscht oder gibt der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Im Anonym-Modus werden hochgeladene Quelldokumente automatisiert nach 30 Minuten serverseitig gelöscht.
§ 11 Verarbeitung in Drittländern
- Eine Übermittlung in die USA findet im Rahmen der LLM-Extraktion (Google Gemini API) statt.
- Rechtsgrundlage: Art. 46 DSGVO über die EU-Standardvertragsklauseln zzgl. ergänzender Garantien; Google LLC ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Auf paid-tier-Ebene erfolgt keine Nutzung der Daten zu Trainings- oder Produktverbesserungszwecken (Google Gemini API Terms, „Paid Services").
- Optional kann Zero Data Retention (ZDR) der Gemini API aktiviert werden.
§ 12 Haftung
Es gilt die Haftungsregelung des Hauptvertrags; Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Bei Widerspruch geht dieser AVV dem Hauptvertrag in Datenschutzfragen vor.
- Änderungen bedürfen der Textform (Art. 28 Abs. 9 DSGVO; elektronisches Format genügt).
- Es gilt deutsches Recht.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anlage 1 — Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
- Vertraulichkeit: Zutritts-, Zugangs-, Zugriffskontrolle; Rollen-/Rechtekonzept; least-privilege DB-Rollen; Mandanten-(workspace-)Trennung.
- Integrität: Transportverschlüsselung (TLS), Eingabe-/Weitergabekontrolle, Audit-/Trace-Logging (content-frei, ohne PII).
- Verfügbarkeit/Belastbarkeit: Backups, Wiederherstellbarkeit, Monitoring.
- Regelmäßige Überprüfung: Patch-Management, Penetrationstests/Reviews, Incident-Prozess.
- Datenminimierung: Anonym-Modus löscht Quelldateien nach 30 Min; Logs ohne Rechnungsinhalte (redact-Allowlist).
Anlage 2 — Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
| Anbieter | Leistung | Daten | Region | Transfer-Absicherung |
|---|---|---|---|---|
| Google LLC (Gemini API) | LLM-gestützte Rechnungs-Extraktion | Inhalt hochgeladener Rechnungen | USA | SCC + EU-US DPF; paid tier: kein Training; ZDR optional |
| Hetzner Online GmbH | Server, Datenbank, S3-Speicher | erzeugte/archivierte Rechnungen | Deutschland / EU | EU-Verarbeitung, AVV mit Hetzner |
| ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich | E-Mail-Versand (SMTP: Magic-Link, Adressänderung); Domain/DNS | E-Mail-Adressen der Nutzer (Domain/DNS = keine Nutzerdaten) | Deutschland / EU | EU-Verarbeitung, AVV mit ALL-INKL |
| Stripe | Abo-/Zahlungsabwicklung | Abrechnungs-/Zahlungsdaten — nicht die Rechnungsinhalte | USA / Irland | SCC + EU-US DPF |
Google und Hetzner verarbeiten die eingebrachten Rechnungsdaten (Kern dieses AVV). Stripe verarbeitet die Zahlungsbeziehung zwischen Anbieter und Kunde (separates Verarbeitungsverhältnis) und berührt die hochgeladenen Rechnungsinhalte nicht — zur Transparenz dennoch aufgeführt.